Gewässer Untersuchung

Kursziel

Der Bewerber soll lernen, den Status eines Gewässers mit Hilfe von chemischen und biologischen Methoden abzuschätzen. Er soll mit diesen Kenntnissen in der Lage sein, · Veränderungen in einem Gewässer frühzeitig zu erkennen,
· die Ursachen für Verschmutzungen auszumachen
· langfristige Belastungen festzustellen


Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre; .bei Minderjährigen wird eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt
Ausbildungsstufe: DTSA*;
Anzahl der Pflichttauchgänge: 20
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Die vorherige Teilnahme am SK Süßwasserbiologie wird empfohlen.

Theoretischer Teil

Lerneinheiten: 6 (die Anzahl richtet sich nach der Konzeption des Kurses)
Lehrinhalte:
· Ursachen und Auswirkungen der Gewässerbelastung
· Methoden der physikalischen Gewässeruntersuchung
· Methoden der chemischen Gewässeruntersuchung
· Wasserpflanzen als Bioindikatoren
· Tiere als Bioindikatoren
· Stoffkreisläufe im Gewässer
· Aussagewert und Grenzen der verwendeten Methoden
· Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen

Praktischer Teil

Anzahl der Tauchgänge: mindestens 2
Es sollte ein Gewässer ausgewählt werden, der eine vergleichsweise vielfältige Flora und Fauna aufweist. Eine eingehende Erläuterung der Wasserprobeentnahme und der vorkommenden Pflanzen erfolgt vor dem ersten Tauchgang. Das Gewässer wird in kleinen Gruppen betaucht. Dabei sollten die Gruppen jeweils verschiedene Gewässerabschnitte untersuchen. Die Pflanzen werden bestimmt und die Vorkommen notiert. Wasserproben werden für spätere Untersuchungen aus verschiedenen Tiefen entnommen. Bei den Tauchgängen muss strikt auf exakte Tarierung und minimale Sedimentaufwirbelung geachtet werden. Anhand der Beobachtungen ist eine Artenliste für den betauchenden See zu erstellen. Eine Erläuterung sowie die Bestimmung durch Bewerber sollte am Anschluss an die Tauchgänge erfolgen. Die Ergebnisse der Wasserproben werden zusammen mit den Kursleitern ausgewertet und diskutiert, um eine Abschätzung der Gewässergüte vornehmen zu können.